Telefonische
Erreichbarkeit
Zum Erstkontakt nutzen Sie bitte meine telefonischen Sprechzeiten. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, sich und Ihr Anliegen kurz vorzustellen und mir Ihre Kontaktdaten zu übermitteln. Wenn es mir meine Ressourcen ermöglichen, vereinbaren wir einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde in meiner Praxis.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Ziel der psychotherapeutischen Sprechstunde ist es abzuklären, ob bei Ihnen eine psychische Erkrankung besteht und eine psychotherapeutische Behandlung angemessen ist oder Ihnen ein anderes Unterstützungsangebot (z. B. eine Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe) besser weiterhelfen könnte.
Bitte bringen Sie zu dem Termin Ihre Krankenversicherungskarte und ggf. die Überweisung Ihres Hausarztes oder Ihres mitbehandelnden Facharztes (z. B. Psychiater) mit.
Akuttherapie
Dieses Behandlungsangebot zielt darauf ab, Patienten bei Bewältigung sich zuspitzender Krisensituationen, unmittelbar nach der psychotherapeutischen Sprechstunde, zu unterstützen und ggf. für eine weiterführende Psychotherapie zu stabilisieren.
Probatorische Sitzungen
Hierbei werden die für Ihre Therapie relevanten Informationen zusammenzutragen, wie
z. B. Ihre Eingangsbeschwerden, Vorbehandlungen (z. B. Psychotherapie, Klinikaufenthalte, Rehabilitation), Medikamente und Ihre individuelle Lebensgeschichte.
Diese Behandlungsphase findet im persönlichen Gespräch und mit Hilfe standardisierter Fragebögen statt. Auf der Basis der gesammelten Informationen wird mit Ihnen ein individuelles Erklärungsmodell zur Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer psychischen Erkrankung erarbeitet.
Das Modell dient dazu, Ihnen ein besseres Verständnis Ihrer Beschwerden zu vermitteln und ermöglicht es, Schwerpunkte und Ziele Ihrer Therapie gemeinsam festzulegen und Sie über konkrete Behandlungsschritte zur Zielerreichung aufzuklären. Zudem ist es in der Zeit der Probatorik erforderlich abzuklären, ob bei Ihnen körperliche Erkrankungen vorliegen, die aus haus- oder fachärztlicher Sicht einer ambulanten Psychotherapie entgegenstehen.
Therapieantrag
Am Ende der probatorischen Sitzungen wird bei Ihrer Krankenkasse gemeinsam der Antrag auf Psychotherapie gestellt.
Hinweis: Patienten mit einer privaten Krankenversicherung sollten sich bereits im Vorfeld mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um abzuklären ob und in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung übernommen wird.
Psychotherapie
Nach der Bewilligung der Psychotherapie durch Ihre Krankenkasse wird mit der eigentlichen Therapie begonnen.
Prinzipiell wird jede Psychotherapie individuell auf den Patienten und seine psychische Erkrankung abgestimmt.
Fragen Sie sich auch, ob eine psychotherapeutische Behandlung Ihnen bei der Überwindung Ihrer psychischen Erkrankungen helfen könnte und Sie sich um eine ambulante Therapie bei einem Psychotherapeuten bemühen sollten?
Die im Folgenden aufgeführten Fragen können Ihnen dabei helfen, mehr Klarheit darüber zu gewinnen.
Kann ich offen über mich und meine psychischen Probleme sprechen?
Erlaubt es meine gegenwärtige Lebenssituation, mich auf eine längerfristige psychotherapeutische Behandlung einzulassen?
Bin ich selbst bereit, an meinen Problemen zu arbeiten?
Fühle ich mich belastbar genug für eine ambulante Psychotherapie?
Bin ich frei von akuten Problemen, wie z. B. Substanzabhängigkeit, Selbst- und Fremdgefährdung, Suizidalität und Psychosen, die einer ambulanten Psychotherapie entgegenstehen?
© Matthias Ömler